Ab Februar 2024 werden die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR die SW-Transportleitung Holtensen erneuern.
Die Kanaltrasse wird vollständig in die Holtenser Landstraße (K1) gelegt.
Nachfolgend zum Kanalbau werden in Vereinbarung mit der Stadt Hameln innerorts die Asphaltflächen
der Holtenser Landstraße vollständig saniert und drei der sechs Busbuchten erneuert.
Für den ersten Kanalbauabschnitt außerorts ist eine Vollsperrung der Holtenser Landstraße (K1) für den
stadteinwärts führenden Verkehr vorgesehen.
Stadtauswärts wird die Straße als Einbahnstraße ausgewiesen.
Innerorts findet der Kanalbau in der Holtenser Landstraße in drei Abschnitten statt.
Ab diesem Zeitpunktist die Kreisstraße für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt.
Der Linienverkehr sowie die Rettungsfahrzeuge werden in beide Richtungen an der Baustelle vorbeigeführt.
Während für den Hamelner Anliegerverkehr innerörtlich bis Baustelle frei gilt, wird für die Sünteldörfer
eine Umleitung über die B217 ausgeschildert, um Hameln zu erreichen.
Den Bürgern ist es freigestellt über Heisenküche abzukürzen.
Als Anlage zu diesem Schreiben ist zusätzlich der Übersichtsplan zur überörtlichen Verkehrsführung angehängt.
Zu Beginn des 1. Bauabschnitts (1. BA) der Straßenbaumaßnahme die innerorts Hameln stattfinden wird,
wird die Holtenser Landstraße weiterhin für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt bleiben.
Es gilt dann innerorts grundsätzlich die gleiche Einteilung der Bauabschnitte wie beim Kanalbau.
Die Vollsperrung der Kreisstraße 1 wird für den auswärtigen Verkehr erst nach Beendigung aller Bautätigkeiten aufgehoben.
Dies ist notwendig, damit ausschließlich der Anliegerverkehr durch das Wohngebiet umgeleitet wird,
um so Unfallgefahren und Lärmbelästigung zu minimieren.
Während der Bauausführung können terminliche und bauliche Veränderungen entstehen,
über die rechtzeitig informiert wird.
Für die während der Bauzeit unvermeidlichen Behinderungen, sind wir gemeinsam mit den ausführenden Firmen bemüht,
diese so gering wie möglich zu halten.